Disco FAME
Das Original
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INFO:
Das Formular gilt für Jugendliche ab 16Jahre! Diese kann mit einer über 18 Jahre alten bevollmächtigten Begleitperson der Eltern nach 24Uhr die Discothek noch besuchen, solte die bevollmächtigte über 18 Jahre alte Person die Disco aber vorzeitig verlassen, so muß auch die unter 18 Jahre alte Person die Disco verlassen. Die Eltern haften in jedem Fall für Ihre Kinder, auch wenn die Begleit Person mit der Beaufsichtigung bevollmächtigt worden ist.
Bei uns müssen beide Ausweise vorne an der Kasse abgegeben werden ,dazu das von den Eltern der unter 18 Jahre alten Person ausgefüllt FORMULAR, das von allen Personen unterschrieben ist. Dazu eine Kopie oder der Original Personalausweis eines Elternteils!
Auch wenn es viele wollen oder auch die Eltern damit einverstanden sind;bei uns darf kein/e Jugendliche/r unter 16Jahre in die Discothek, dass ist Gesetz!
